Vereinssatzung 'Lebendige Zukunft n.e.V.'

§ 1 Verein
1. Name des Vereins:  Lebendige Zukunft n.e.V.
2. Status:    bis auf Weiteres „nicht eingetragener Verein“
3. Sitz des Vereins:  Mühlbachstr. 13, 74078 Heilbronn

 

§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins: Die Verwirklichung einer genialen Lösung für eine lebenswerte Zukunft künftiger Generationen in einem intakten Lebensraum Erde
2. Erreichen des Zweckes:

  • Informationen zum Thema ‚Lebendige Zukunft‘ auf der Vereins-Homepage sowie den entsprechenden Social Media Seiten
  • Erstellung von Broschüren und Flyern
  • Vorträge und Online-Seminare zum Thema „Lebendige Zukunft“
  • Anschreiben an mögliche Befürworter und Helfer
  • Bei Medien (TV-Magazine, Zeitungsredaktionen)
  • In Wissenschaft und Forschung
  • In Politik (von kommunaler Ebene bis hin zur UNO)
  • Bei Umwelt- und Tierschutz- sowie Menschenrechtsorganisationen
  • Prominenten Befürwortern von Menschenrechten, Umwelt- und Tierschutz
  • Sowie in der Wirtschaft
  • Leserbeiträge in Zeitungen

3. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige, gemeinschaftliche und ideelle Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
4. Umwandlung in einen eingetragenen Verein:
Die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister soll durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Mitglieder erfolgen, sobald die formalen Voraussetzungen gegeben sind und die Mitglieder die Eintragung beschließen.
5. Die Satzung des Vereins wird dafür entsprechend geändert und erweitert.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


§ 3:  Gemeinnützigkeit
1. Die Gemeinnützigkeit soll baldmöglichst beantragt werden.
Sie wird sichergestellt durch
- Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
- Der Förderung des sozialen Friedens.


§ 4: Mitglieder
1. Mitglied werden können natürliche Personen aller Altersklassen.
2. Der Antrag auf Mitgliedschaft (am Ende der Satzung) muss schriftlich eingereicht werden unter:
- lebendige.zukunft@gmx.de oder
- Lebendige Zukunft, Mühlbachstr. 13, 74078 Heilbronn
3. Eine Mitgliedschaft kann durch Tod, Austritt oder Ausschluss beendet werden.
4. Ein Ausschluss kann notwendig werden, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstößt.
5. Der Austritt ist zum Ende jedes Monats möglich und muss schriftlich eingereicht werden unter:
- lebendige.zukunft@gmx.de oder
- Lebendige Zukunft, Mühlbachstr. 13, 74078 Heilbronn

 

§ 5: Mitgliedsbeiträge:
1. Der Verein erhebt einen monatlichen Regelbeitrag, der auch viertel-, halb- oder ganzjährig bezahlt werden kann.
- Zahlung pro Monat:     3,00 Euro
- Zahlung pro Quartal:   8,50 Euro (statt  9,00 Euro)
- Zahlung pro Halbjahr: 16,00 Euro (statt 18,00 Euro)
- Zahlung pro Jahr:  30,00 Euro (statt 36,00 Euro)
2. Ermäßigungen des Regelbeitrags:
- Partner eines Mitgliedes zahlen die Hälfte des gewählten Regelbeitrags.
- Erwerbstätige Jugendliche unter 18 Jahren, Studenten, Hartz IV-Empfänger und alleinerziehende Mütter/Väter zahlen eine Art Symbol-Obolus von monatlich 1€ oder jährlich 10€.
- Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, sowie Obdachlose sind vom Beitrag befreit.
- Der Beitrag kann auch bar gezahlt werden.


§ 6: Struktur
1. Der Verein besteht aus Vorstand und Mitgliederversammlung.
2. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und einem Mitglied.
3. Ein Schriftführer wird in der jeweiligen Mitgliederversammlung bestimmt.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit des Vorstands beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich jedoch um den Zeitraum bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
5. Der Vorstand kann nur von einem Mitglied vertreten werden.


§ 7: Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie hat im ersten Halbjahr eines jeden Jahres stattzufinden.
2. Eine Mitgliederversammlung kann außerdem einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn eines der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Zweckes für notwendig erachtet.
3. Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand schriftlich und mit Angabe der Tagesordnung ein.
4. Vorrangige Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Entlastung und Neuwahl des Vorstandes sowie Satzungsänderungen.
5. Beschlussfassung/Kommunikation der Mitglieder:
Beschlüsse werden durch Abstimmung der Mitglieder und einfache Mehrheit gefasst.
Die Kommunikation der Mitglieder untereinander, die Information der Mitglieder seitens des Vorstandes sowie Anträge und Abstimmungen können online über die Webseite des Vereins im geschlossenen Bereich erfolgen, der nur Mitgliedern offen steht.
6. Jede ordnungsgemäß laut Satzung einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
7. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten. Dieses wird online, z.B. per Skype erstellt.
8. Soll der Verein aufgelöst werden, hat der Vorstand zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu laden, deren einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins ist. Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschließen. Sie beschließt darüber hinaus, wie ein noch bestehendes Vereinsvermögen zu verwerten ist.


§ 8:  Haftung
1. Für die Durchführung von Geschäften haftet nicht die Person, die das Geschäft im Namen des Vereins durchführt, mit ihrem Privatvermögen, sondern die Mitglieder mit
ihrem Gemeinschafts-Vereinsvermögen bis zu der Höhe des aktuellen Gemeinschafts-Vereinsvermögens.

 

    


Beitrittserklärung

 

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